Fischereibestimmungen 2026: Die wichtigsten Regeln
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Wie jedes Jahr ändern sich die Bestimmungen. Damit YCMN-Mitglieder (und alle Angelfreunde) ihrer Freizeitfischerei nachgehen und gleichzeitig die Ressourcen und geltenden Vorschriften respektieren können, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die 2026 in der Nordsee und im Ärmelkanal gelten.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. Januar 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/249 veröffentlicht, die die Fischereimöglichkeiten für die Jahre 2026 bis 2028 festlegt. Dieser Text präzisiert insbesondere die für die Freizeitfischerei geltenden Regeln und sieht verschärfte Maßnahmen für bestimmte symbolträchtige Arten vor.
Die europäische Anwaltskammer: strenge Regeln je nach Zeitraum
Auch 2026 unterliegt das Angeln auf Wolfsbarsch strengen Regulierungen . Vom 1. Februar bis zum 31. März ist ausschließlich das Angeln mit Angelrute oder Handleine erlaubt, bei dem die Fische wieder freigelassen werden müssen . Während dieses Zeitraums ist es strengstens verboten, gefangene Wolfsbarsche zu behalten, zu transportieren oder anzulanden.
Vom 1. April bis zum 31. Dezember 2026 (wie bereits im Januar) ist das Angeln auf Wolfsbarsch wieder erlaubt, mit einer Fangbegrenzung von drei Fischen pro Angler und Tag . Die Mindestgröße für die Entnahme beträgt 42 cm , und die Verwendung von stationären Netzen zum Fang und zur Entnahme von Wolfsbarsch ist verboten.
Pollack: eine Quote beibehalten
Für die Freizeitfischerei auf Pollack im Ärmelkanal sieht die Verordnung eine einfache und klare Quote vor: maximal drei Fische pro Fischer und Tag , auch beim Fischen von der Küste aus.
Europäischer Aal: Totales Verbot
Die Lage des Europäischen Aals ist weiterhin kritisch. Daher wird die Freizeitfischerei auf diese Art ab 2026 unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium vollständig verboten . Dieses Verbot gilt für Meeres- und Brackwasser, Ästuare, Küstenlagunen und Übergangszonen.
Beachten Sie die örtlichen Regeln weiterhin aufmerksam.
Diese europäischen Bestimmungen können durch strengere nationale Maßnahmen ergänzt werden. Daher wird jedem Angler empfohlen, sich vor dem Angeln über die geltenden lokalen Bestimmungen zu informieren.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um die Fischbestände zu erhalten und es allen zu ermöglichen, weiterhin unter guten Bedingungen dem Freizeitfischen nachzugehen.
Den offiziellen Text (VERORDNUNG (EU) 2026/249 DES RATES vom 26. Januar 2026) finden Sie hier.



